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Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist seit 1. Juli 2004 gesetzlich geregelt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt, für welche anwaltlichen Tätigkeiten Gebühren in welchem Umfang anfallen.
Je nach Art unserer Tätigkeit, z. B. außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten, Besprechungen (auch telefonisch), Verhandlungen mit Dritten, Mitwirkung an dem Zu-Stande-Kommen einer Einigung in einer Streitigkeit (Vergleich), Vertretung in einem Rechtsstreit, fallen eine oder auch mehrere Gebühren an.
Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientiert sich die Höhe der Gebühren bei Tätigkeiten im Zivilrecht und Arbeitsrecht grundsätzlich am Gegenstandswert. Es ist aber auch eine Vergütung nach Zeitaufwand möglich. Welche Vergütungsbasis im konkreten Fall sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen im ersten Gespräch.
Soweit vorhanden rechnen wir selbstverständlich auch mit allen Rechtsschutzversicherungen ab.
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